REUTERS/Fabian BimmerFeedbackAnzeigeDas G-20-Protestcamp im Hamburger Stadtpark darf stattfinden. Das Oberste Verfassungsgericht in Karlsruhe hob ein Verbot des Hamburger Oberverwaltungsgerichts auf. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte das von den Gegnern des G-20-Gipfels im Stadtpark geplante Protestcamp am vergangenen Freitag verboten. Die Polizei, die den Gipfel mit einem Großaufgebot von bis zu 20 000 Beamten schützen wird, und die Stadt Hamburg lehnen solche Protestcamps ab. AnzeigeErst am Vormittag hatte das Verwaltungsgericht Hamburg zudem einen Antrag abgelehnt, mit dem die Globalisierungsgegner für ihre Abschlusskundgebung das Heiligengeistfeld reservieren wollten.
Source: Suddeutsche Zeitung June 28, 2017 17:17 UTC