Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof nun in zwei Fällen die Hürden für eine Eigenbedarfskündigung angehoben. : VIII ZR 180/18). Die in der Doppelhaushälfte wohnenden vier Mieter hielten den Eigenbedarf für vorgeschoben, in Wahrheit gehe es um Mängel der Wohnung. : VIII ZR 167/17). Damit richtet sich Karlsruhe gegen die Praxis, Fallgruppen etwa anhand des Alters des Mieters oder der Mietdauer zu entscheiden.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung May 22, 2019 14:40 UTC