Nach seiner unberechtigten Unterbringung in der Psychiatrie hat das Justizopfer Gustl Mollath sich mit dem Freistaat Bayern gütlich über eine Entschädigung geeignet. Das Justizopfer Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich im Streit um Entschädigung für die unberechtigte Unterbringung in der Psychiatrie gütlich geeinigt. Vor Gericht verklagte Mollath daraufhin den Freistaat in einem Amtshaftungsverfahren und forderte 1,8 Millionen Euro. In der Summe enthalten sind zum Beispiel 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten. Nach Ansicht des Freistaates hingegen stehen ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädigung zu, das wären 68.675 Euro.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung November 12, 2019 12:34 UTC