Grundsätzlich dürfen alle angestellten Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, deren Gehalt in einem Tarifvertrag geregelt ist, streiken. Unter welchen Bedingungen dürfen Eltern der Arbeit kurzfristig fernbleiben, um Kinder zu betreuen? Vielleicht hat mancher Arbeitgeber die Möglichkeit, dass mehrere betroffene Eltern ihre Kinder mitbringen können und die Arbeitnehmer reihum die Kinder für jeweils eine Stunde betreuen. Nein, man bleibt auf den Kosten sitzen, da es für den Arbeitgeber höhere Gewalt ist, wenn Arbeitnehmer streiken. Wenn U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse ausfallen, werden manche Eltern ihre Kinder selbst zur Kita und Schule bringen müssen.
Source: Der Tagesspiegel February 12, 2019 17:01 UTC