Berlins Senat will Clan-Kriminelle daran hindern, ihre Beute in Immobilien zu investieren – und die Bekämpfung der Geldwäsche intensivieren. Bei dieser regelmäßigen Revision werden die Notare auf die Korrektheit ihrer Arbeit hin geprüft: Künftig sollen sie Geldwäsche besser erkennen. „Die Notare müssen der FIU melden, wenn es Hinweise gibt, dass eine Immobilie mit bemakeltem Geld gekauft werden soll“, sagte Behrendt. „Wir rechnen bald mit deutlich mehr Hinweisen darauf, wo erbeutetes Geld angelegt werden soll.“ So könnte ein Notar melden, wenn ein heranwachsender Sozialhilfeempfänger eine Villa erwerben möchte. Notarkammer: Für mehr Meldepflichten ist Gesetzesänderung nötigVertreter der Notare wiesen jedoch darauf hin, dass im bloßen Verdachtsfall keine Meldepflicht bestünde.
Source: Der Tagesspiegel May 21, 2019 12:10 UTC