So aber ist ihm dies drei Jahre lang verwehrt, und er müsste dann zuvor die Kosten seiner Abschiebung begleichen. Auch die Umstände der Abschiebung sind fragwürdig. März noch vergeblich, die Abschiebung per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam zu stoppen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe den Asylantrag von Mohammad H. abgelehnt, das Verwaltungsgericht Potsdam habe die Rechtmäßigkeit der Abschiebung geprüft und bestätigt, und das brandenburgische Innenministerium habe keinen Abschiebestopp verfügt. Nach der Abschiebung von Mohammad H. herrscht bei afghanischen Familien jedoch wieder Angst.
Source: Neues Deutschland April 02, 2017 14:37 UTC