AnzeigeDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält das Berliner Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum für teilweise verfassungswidrig. Denn darin werde nicht nur das Eigentumsrecht von Wohnungseigentümern, sondern auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geschützt. Das Gesetz wurde Ende des Jahres 2013 verabschiedet und hatte in der jüngeren Vergangenheit für viel Aufregung in der Hauptstadt gesorgt. Als problematisch betrachten die Richter wohl auch die Tatsache, dass das Gesetz rückwirkend gilt. „AirBnB steht für das klassische Home-Sharing, bei dem Privatpersonen vorübergehend ihren Wohnraum zur Verfügung stellen“, sagte eine Sprecherin der „Welt“.
Source: Die Welt April 06, 2017 17:27 UTC