(Foto: dpa)TraunsteinNach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein am Montag befand. Die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst. Februar 2000 In einer Baustelle des Bahnhofs Brühl bei Köln entgleist der Nachtexpress von Amsterdam nach Basel an einer Weiche. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte.
Source: Handelsblatt December 05, 2016 10:54 UTC