Fondssparer werden in den ersten Wochen des neuen Jahres unter Umständen eine Abbuchung auf ihrem Kontoauszug vorfinden. Die sogenannte Vorabpauschale zur Besteuerung von Fonds wird fällig. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa (Foto: dpa) Sparen mit FondsDiese Vorabpauschale gibt es erst seit 2019 und gilt für Fonds, die keine oder nur in geringem Umfang Ausschüttungen vornehmen. Die Höhe der Vorabpauschale ermittelt die depotführende Stelle. Sobald der Fondssparer den Fondsanteil tatsächlich verkauft, verrechnet die depotführende Stelle die bereits gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale mit der bei Verkauf fälligen Abgeltungsteuer.
Source: Handelsblatt December 30, 2019 03:45 UTC