Wer seinen ganzen Urlaub zu Beginn des Jahres nimmt und dann den Job wechselt, dem muss der neue Arbeitgeber keinen Urlaub mehr gewähren. Foto: Christin Klose/dpa-tmn (Foto: dpa) Urlaub nach JobwechselZur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein Dies sei aber generell ein kompliziertes Thema, sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski aus Nürnberg - denn Urlaub ist nicht gleich Urlaub. Erstmal müsse man unterscheiden zwischen gesetzlich vorgeschriebenem Urlaub und zusätzlichen Urlaubstagen, die sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. „Viele haben zusätzliche Urlaubstage und insgesamt sechs Wochen Urlaub”, sagt Markowski. Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig.
Source: Handelsblatt December 30, 2019 03:22 UTC