Der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ soll im Streitfall um den Bau etwa von Windkraftanlagen andere Interessen grundsätzlich stechen. Ein einzelner Mitgliedstaat der Europäischen Union könne den Begriff „öffentliche Sicherheit“ im Sinne der Vogelschutz-Richtlinie aber nicht eigenständig auslegen. Lesen Sie auch Meinung Öko-Energie Windkraft soll die öffentliche Sicherheit garantieren? AnzeigeDas Bundeswirtschaftsministerium selbst habe Gutachten erstellen lassen und veröffentlicht, die resümierten, dass die Versorgungssicherheit mit Energie weder aktuell noch in überschaubarer Zukunft in Gefahr ist, konstatiert das Gutachten. Öffentliche Sicherheit ergebe sich also auch nicht in dieser Hinsicht.
Source: Die Welt October 25, 2020 15:39 UTC