Die Stadt Büdingen darf der rechtsextremen NPD nicht die Fraktionsgelder streichen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Mittwoch entschieden. Die entsprechende Änderung der städtischen Satzung ist nach Auffassung der Richter unwirksam. Büdingen hatte mit der Änderung der Satzung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Demnach ist die NPD verfassungsfeindlich, aber für ein Verbot zu unbedeutend.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 05, 2017 14:48 UTC