Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf attestiert einem Wahlplakat der rechtsextremen NPD Volksverhetzung. Die rechtsextreme NPD muss in Mönchengladbach Wahlplakate abhängen, weil deren Botschaften den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab nun dem Oberbürgermeister recht (Aktenzeichen 20 L 1449/19). Dieser Effekt, so befand das Verwaltungsgericht Düsseldorf verschärfe „die verächtlich machende Wirkung des Plakates weiter“.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung May 21, 2019 16:41 UTC