Versammlungsfreiheit - Presseteam der Polizei darf keine Demonstranten fotografieren - News Summed Up

Versammlungsfreiheit - Presseteam der Polizei darf keine Demonstranten fotografieren


Auf Demonstrationen (hier ein Bild von der Mai-Kundgebung in München) darf die Polizei keine Demonstranten fotografieren, wenn die Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmt sind. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Polizisten keine Demonstranten fotografieren dürfen, um die Aufnahmen später als PR-Material zu verwenden. Die Polizei hatte argumentiert, man wolle am "Puls der Zeit" über die eigene Arbeit informieren. Die Polizei darf einem Gerichtsurteil zufolge bei Kundgebungen nicht zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Fotos von Demonstranten machen. Schon dass die Polizei Demonstranten wahrnehmbar fotografiert hatte, sei rechtswidrig, urteilten die Richter.


Source: Suddeutsche Zeitung October 23, 2018 11:18 UTC



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