Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz für Landtagswahlen für nichtig erklärt. Das Anfang 2019 vom Landtag beschlossene Gesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der Parteien sei verfassungswidrig, urteilten die Richter. Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz für die Landtagswahlen gekippt. Das Gesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der Parteien sei verfassungswidrig, urteilten die Richter in Potsdam. AnzeigeListen mit abwechselnd einer Frau und einem Mann: Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen als verfassungswidrig eingestuft.
Source: Die Welt October 23, 2020 08:15 UTC