Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg verkündete am Freitag sein Urteil im Organstreitverfahren, das AfD und NPD begonnen hatten, und gab vier Verfassungsbeschwerden von AfD-Abgeordneten statt. Zur Begründung führten die Richter aus, die Vorgaben des Gesetzes benachteiligten die Fraktionen von AfD und NPD in der Freiheit der Wahl. Zur Begründung führte das Gericht aus, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. Das Freiheit der Wahl bedeute auch das Recht, sich ohne staatliche Beschränkung zur Wahl zu stellen. Der Frauenanteil im Bundestag war bei der Wahl 2017 von zuvor 37,3 Prozent auf 31,2 Prozent gesunken.
Source: Der Tagesspiegel October 23, 2020 08:15 UTC