Sie verweigerten der Führung der Schweizer Großbank um Unternehmenschef Sergio Ermotti und dem Verwaltungsrat um den ehemaligen Bundesbank-Präsident Axel Weber die Entlastung für das vergangene Jahr 2018. Ende Februar hatte ein Gericht in Paris die UBS wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer Rekordstrafe von 4,5 Milliarden Euro verurteilt. UBS-Verwaltungsratschef Axel Weber hatte das Vorgehen der Schweizer Großbank im Steuerstreit mit Frankreich verteidigt. Besser ging es für die Bankführung beim Gehalt aus: Die Aktionäre der UBS hatten die Entlohnung für die Führungsriege der Schweizer Großbank genehmigt. Über die Boni für den Vorstand für 2018 stimmen die Aktionäre gesondert in einer bindenden Abstimmung ab.
Source: Handelsblatt May 02, 2019 09:22 UTC