Maßgebliche Rechtsgrundlagen der DatenverarbeitungSofern die Rechtsgrundlage in diesen Datenschutzhinweisen nicht ausdrücklich genannt wird, sind die folgenden Rechtsgrundlagen maßgeblich: Soweit wir für eine Datenverarbeitung Ihre Einwilligung einholen, ist Artikel 6 Abs. Dient die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung ist Artikel 6 Abs. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich so dient uns Artikel 6 Abs. Diese grundsätzlich anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch uns statistisch ausgewertet, mit dem Ziel, den Datenschutz und die Datensicherheit sicherzustellen. Ist eine Einwilligung zur Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen nicht erforderlich, erfolgt dies auf Grundlage berechtigter Interessen nach Artikel 6 Abs.
Source: Handelsblatt January 26, 2024 08:00 UTC