So ist am Montag der Gesetzentwurf zur Speicherpflicht von IP-Adressen aus dem Haus von Justizministerin Stefanie Hubig veröffentlicht worden, der den jüngsten Anlauf zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung darstellt. Üblicherweise vergeben die Unternehmen circa alle 24 Stunden an jeden Kunden eine neue IP-Adresse und speichern dies für interne Vorgänge. Schon jetzt nutzen Strafverfolgungsbehörden und Anwaltskanzleien gespeicherte IP-Adressen, um Tatverdächtige ausfindig zu machen. »Täter kommen viel zu oft davon, vor allem bei Kinderpornographie«, behauptete Hubig in einer Mitteilung am Montag. Neben der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zählten dazu die Legalisierung von Gesichtserkennung durch KI-Systeme per biometrischem Internetabgleich von Bilddaten sowie die automatisierte Auswertung von Big-Data-Sammlungen.
Source: Junge Welt December 22, 2025 18:31 UTC