Die Autoren streben bewusst keine Sammelklage an. Solche Verfahren würden die beklagten Firmen begünstigen, da sie eine einzige Einigung mit vielen Klägern aushandeln könnten, heißt es in der Klageschrift. Carreyrou hatte das Vorgehen der KI-Firmen bereits zuvor scharf kritisiert und das unerlaubte Nutzen von Büchern als eine Erbsünde der Branche bezeichnet. Stellungnahmen der beklagten Unternehmen lagen zunächst nicht vor.
Source: Handelsblatt December 23, 2025 06:53 UTC