Das löste eine Debatte um das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus – obwohl es gar nicht Anlass der Sperrung war. Durch das Gesetz gegen Hass im Internet (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG), das zum 1. Das NetzDG sieht bei Verstößen gegen Löschpflichten für die Unternehmen hohe Bußgelder vor, regelt aber nicht die Frage der Strafbarkeit der Inhalte. Versagt ein Anbieter dabei, ein effektives Beschwerdesystem aufzustellen, drohen Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro gegen das Unternehmen, fünf Millionen gegen den einzelnen Mitarbeiter. Ist das der Fall, prüft das BfJ die Einleitung eines Bußgeldverfahrens, nimmt aber selbst keine Löschungen oder Sperrungen vor.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung January 02, 2018 15:45 UTC