Dezember hatten vier Männer, die wegen Diebstahls und schwerer Körperverletzung einsaßen, in einem Heizungsraum einen Betonpfeiler in der Lüftungsöffnung der Mauer mit Hammer und Winkelschleifer zerstört und waren über das Loch in der Wand entkommen. Die Werkzeuge für den Ausbruch hatten sie in der Gefängniswerkstatt bekommen, in der sie arbeiteten. Und das, obwohl sie ebenfalls im offenen Vollzug untergebracht waren, also das Gefängnis regelmäßig durch die Tür verlassen können. Generell ist die Flucht selbst in Deutschland nicht strafbar. Entsprechend groß ist die Kritik an Justizsenator Behrendt.
Source: Suddeutsche Zeitung January 02, 2018 15:33 UTC