Und wenn ein religiöser Eiferer sich beim Zug durch die Fußgängerzone eine leuchtende Warnweste anzieht, ist er erst einmal - ein leuchtender Eiferer. Auch das ist nicht per se strafbar. Das Landgericht Wuppertal hatte dies im Fall der jungen Salafisten getan, die in Wuppertal als Scharia-Polizei herumgelaufen waren - und die angeblichen Scharia-Polizisten freigesprochen. Es mag sein, dass der Auftritt der angeblichen Scharia-Polizei einem Teil der Passanten eher grotesk als bedrohlich erschien. Juristische Auslegung gebietet dem Richter auch nicht, sich dumm zu stellen.
Source: Suddeutsche Zeitung January 11, 2018 17:48 UTC