Der BGH hat die Freisprüche für die Mitglieder der sogenannten Scharia-Polizei aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche im Fall der Wuppertaler «Scharia-Polizei» aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das impliziert das Recht, auf Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gegebenenfalls unter Einsatz von Gewalt zu reagieren. Wie einschüchternd ist das Auftreten der Scharia-Polizei? Nach Auffassung des Generalbundesanwalts reicht es für eine Strafbarkeit bereits aus, wenn solche Westen geeignet seien, andere einzuschüchtern.
Source: Die Welt January 11, 2018 17:37 UTC