Wer seinen Lebensstandard nicht etwa durch ehrliche Lohnarbeit, sondern lieber durch Kleinkriminalität aufhübschen möchte, findet dazu im Internet handwerkliche Anregungen in Hülle und Fülle. So wird jedem angehenden Ladendieb empfohlen, sich „möglichst unauffällig zu kleiden“, sich zudem „nicht ständig umzudrehen“ und eher große Supermärkte als kleine Läden für die Taten auszusuchen. Zwar kann so eine Straftat nach Paragraf 242 des Strafgesetzbuches „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren“ geahndet werden. Doch tatsächlich werden viele solcher „Bagatelldelikte“ gar nicht mehr verfolgt. Im Freistaat Sachsen soll sich das nun ändern.
Source: Die Welt March 04, 2019 11:37 UTC