Einerseits müsse ein Protestcamp anlässlich des G-20-Gipfels möglichst weitgehend ermöglicht werden, anderseits müssten aber nachhaltige Schäden des Stadtparks verhindert, hieß es zur Begründung. Über die Duldung des Lagers im Stadtpark müsse vorsorglich auf Grundlage des Versammlungsrechts entschieden werden. Der Beschluss fußt auf einem Eilantrag, den die Veranstalter des Protestcamps in Karlsruhe eingereicht hatten, nachdem das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Freitag die Position der Stadt bestätigt hatte. Weitere juristische AuseinandersetzungenDie Camp-Veranstalter kritisierten, dass das Oberverwaltungsgericht nicht ausreichend gewürdigt habe, dass das Camp Teil des G-20-Protestes sei. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte am Mittwoch ein Verbot der Abschlusskundgebung auf dem Heiligengeistfeld.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 28, 2017 17:41 UTC