Die Bundesanwaltschaft fordert für die beiden mutmaßlichen Anführer elf und zehn Jahre Haft, für die übrigen Angeklagten Strafen zwischen fünf und neuneinhalb Jahren. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Jörn Hauschild, wehrt sich zu Beginn seines Plädoyers gegen die Verharmlosung der Taten. Hauschild beschreibt die Angeklagten als Mitglieder einer klar strukturierten Gruppe, die auf Demonstrationen gegen ein Flüchtlingsheim im Frühjahr 2015 zusammenfand. "Weil den Angeklagten die Kundgebungen nicht reichten, beschlossen sie, zum Mittel der Gewalt zu greifen", so Hauschild. Motor der Gruppe sei eine durchweg rechtsextreme Gesinnung gewesen, ihr Ziel: Angst verbreiten.
Source: Suddeutsche Zeitung January 17, 2018 17:56 UTC