AnzeigeDer Staatsrechtler und ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält ein Islamgesetz für verfassungsrechtlich problematisch. „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zu religiöser und auch weltanschaulicher Neutralität“, sagte Di Fabio im Interview der „Welt“. Das deutsche Religionsverfassungsrecht gelte auch für den Islam, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. Sie können Zuschüsse bekommen, wenn sie Kindereinrichtungen oder Schulen betreiben, dürfen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anbieten“, sagte Di Fabio. AnzeigeDas vollständige Interview mit Staatsrechtler Udo di Fabio lesen Sie hier (exklusiv für Abonennten).
Source: Die Welt April 10, 2017 02:03 UTC