Landgericht Bonn: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar - News Summed Up

Landgericht Bonn: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar


Das Landgericht in Bonn hat die beiden britischen Börsenhändler wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu jeweils zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, Martin S. in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten und Nicholas D. in Höhe von einem Jahr. Martin S. soll zudem Steuerschulden von 14 Millionen Euro begleichen. Warburg muss für die Steuergeschäfte büßen: Das Geldhaus soll mehr als 176 Millionen Euro Steuerschulden für ihre Beteiligung an diesen Geschäften zahlen. Einige Stunden vor der Urteilsverkündung hatte das Landgericht bekanntgegeben, den Geschäftsbetrieb auf das „unbedingt erforderliche Maß“ zu beschränken. „Mit diesem Urteil geht eine klare Botschaft einher: Cum-Ex-Geschäfte sind kriminell“, sagte dagegen der frühere Grünen-Abgeordnete Gerhard Schick, inzwischen Vorstand der Nichtregierungsorganisation „Bürgerbewegung Finanzwende“.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung March 18, 2020 18:56 UTC



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