Ein entsprechender Passus soll von der Staatsregierung ausgearbeitet und dem neuen Infektionsschutzgesetz beigefügt werden, das am Mittwoch per Eilverfahren im Landtag verabschiedet werden soll. Da dieses Gesetz Ende des Jahres auslaufen soll, würde auch die Ergänzung zum Kommunalwahlrecht zu diesem Zeitpunkt enden. Demnach seien Kommunalwahlen in Bayern als Präsenzwahlen gedacht, soll heißen: die Wähler geben ihre Stimme in einem Wahllokal ab. "Ein Verwaltungsakt, und ein solcher ist die Allgemeinverfügung, kann kein Gesetz derogieren", schreiben die Juristen in ihrem Beitrag. "Auch in der Krise kann die Regierung bestimmte Dinge nicht am Landtag vorbei entscheiden", sagte FDP-Fraktionschef Martin Hagen.
Source: Suddeutsche Zeitung March 22, 2020 14:48 UTC