In den meisten Ländern der Welt treiben die Kirchen die Beiträge ihrer »Schäfchen« selbst ein. Dazu gehört, dass der Fiskus für diese Gemeinschaften Beiträge eintreibt, und das, obwohl laut Grundgesetz »keine Staatskirche« existiert. Zu DDR-Zeiten hätten die Kirchen selbst so etwas als Korrumpierung durch ein System gewertet, das man ablehnte. Zu den Merkwürdigkeiten des deutschen Systems gehört es auch, dass Konfessionslose an den Kirchensteuerzahlungen ihrer Ehepartner beteiligt werden können. Der EGMR stellte fest, die Erhebung der Kirchensteuer sei zwar ein Eingriff des Staates in das Recht des Klägers gewesen, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören.
Source: Junge Welt April 06, 2017 16:00 UTC