Die Läden, die das Unternehmen in Eigenregie führt, könnten ihre Produkte günstiger anbieten und hätten deshalb ungesetzliche Wettbewerbsvorteile. Ziel der Beschwerde sei es nicht etwa, dass Bußgeld verhängt würde, sondern vielmehr »wettbewerbsverzerrende Praktiken zu beenden«. Die Margen, die McDonald’s mit seinen Immobilien verdiene, erreichten je nach Land zwischen 61 und 77 Prozent. Damit wäre für McDonald’s das Vermieten weit profitabler als das Burger-Braten. Auch die französischen Verbraucherschützer zeigten sich überzeugt davon, dass McDonald's die Franchise-Restaurants drängt, höhere Preise zu nehmen als in Filialen, die direkt von dem Fastfoodunternehmen betrieben werden.
Source: Junge Welt April 06, 2017 16:00 UTC