Das zuständige Bezirksamt hatte das Camp untersagt und das mit dem Schutz der Grünanlage begründet. Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte der Hansestadt auch zunächst aufgegeben, das Camp zu dulden. Das Gericht hat zu prüfen, inwieweit das Camp von der Versammlungsfreiheit geschützt ist. AnzeigeErschwerend kommt hinzu, dass das Camp in Hamburg bisher nur nach der Grünanlagenverordnung, nicht nach Versammlungsrecht beurteilt wurde. Die Rede ist von einem «Ausgleich», der den Organisatoren die Durchführung des Camps «möglichst weitgehend ermöglicht».
Source: Die Welt June 28, 2017 18:00 UTC