Der Bundesgerichtshof hatte in zwei verhandelten Fällen Verallgemeinerungstendenzen der Vorinstanzen erkannt, die Urteile aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen (Aktenzeichen VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17). Mieterverbände hatten sich erhofft, dass der BGH eine grundsätzliche Entscheidung fällen und so die Grundlage für pauschale Härtefälle bilden könnte. Der Grund: Alter oder Verwurzelung wirkten sich je nach Persönlichkeit unterschiedlich stark aus. Im ersten verhandelten Fall (VIII ZR 180/18) wehrte sich eine 80-jährige Beklagte, die seit 45 Jahren in der Wohnung lebt, gegen den Rausschmiss. In zweiten verhandelten Fall (VIII ZR 167/17) sollen zwei Mieter einer Doppelhaushälfte im sachsen-anhaltinischen Kabelsketal ihre Wohnung wegen Eigenbedarfs räumen.
Source: Handelsblatt May 22, 2019 13:37 UTC