Allein in diesem Jahr gab es zwei öffentlichkeitswirksame Gerichtsverfahren, bei denen die Mietspiegel im Mittelpunkt standen. Die Stadt muss die Daten herausrücken – genauso wie die errechneten Nettokaltmieten für die 3000 Wohnungen, die im Mietspiegel berücksichtigt wurden. Das zweite: In Berlin wollte ein Deutsche-Wohnen-Mieter eine Erhöhung seiner Miete, die mit dem Mietspiegel 2017 begründet wurde, nicht hinnehmen. Sind es Daten von Neuvermietungen, Neuvermietungen plus Mieterhöhungen der vergangenen Jahre oder sämtliche Mieten im Stadtgebiet? Das wird häufig vergessen“, sagt Bernd Leutner, Geschäftsführer des Marktforschungsinstituts F+B, das unter anderem die Mietspiegel für Berlin und Hamburg erstellt.
Source: Handelsblatt May 23, 2019 16:32 UTC