trueKosten für Schulbücher müssen Hartz-IV-Empfängern vom Jobcenter bezahlt werden. Es sei das erste derartige Urteil eines Obergerichts. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von Schulbüchern als Zusatzleistung zum Regelbedarf gefordert. Das sei aber „eine planwidrige Regelungslücke“, weil der Gesetzgeber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen müsse. „So wurde ein gangbarer Weg gefunden, ohne dass man das Bundesverfassungsgericht anrufen muss.“ Eine Revision wurde zugelassen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung January 15, 2018 11:37 UTC