Dabei ging es in der Regel um Formulierungsfehler in der Widerrufsbelehrung, die auch Jahre später noch den Widerruf des Vertrages ermöglichte. Folgen:Jetzt glaubt die „Interessengemeinschaft (IG) Widerruf“ Formfehler in vielen Kreditverträgen der Direktbank ING-Diba gefunden zu haben, die den unbegrenzten Widerruf wieder möglich machen sollen. Mehrere tausend Euro Ersparnis möglichIn den betreffenden Verträgen des Tochterunternehmens des niederländischen Finanzdienstleisters ING Groep fehle die Pflichtangabe der Vertragslaufzeit, meinen die Kooperationsanwälte der Interessengemeinschaft. Zins und gegebenenfalls Tilgungshöhe werden neu festgesetzt, so dass sich auch die Kreditlaufzeit ändert. Die Dauer der Zinsfestschreibung sei in den ING-Diba-Verträgen genannt, doch sei dies eben nicht die Darlehenslaufzeit.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 05, 2017 13:30 UTC