Dazu würde ich gern meine tägliche Arbeitszeit reduzieren oder nur an einigen Tagen in der Woche arbeiten. Die Arbeitsrechtlerin Marta Böning antwortet: Sie haben grundsätzlich ein gesetzliches Recht darauf, beruflich kürzer zu treten, also Ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Dieses Recht ist unabhängig davon, aus welchem Anlass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren wollen. Wenn Sie von Vollzeit in Teilzeit wechseln oder als Teilzeitkraft die Arbeitszeit reduzieren wollen, müssen Sie beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag mindestens drei Monate im Voraus stellen. Sie müssen benennen, in welchem Umfang Sie die Arbeitszeit reduzieren wollen und ab wann.
Source: Der Tagesspiegel April 03, 2017 09:33 UTC