Das BfArM betont außerdem, dass „es unbedingt erforderlich ist, dass HES-haltige Infusionslösungen ausschließlich in den zugelassenen Indikationen und gemäß den Inhalten der verpflichtenden jährlichen Schulungen angewendet werden“. Die jährliche Wiederholung der Schulung und das Absolvieren eines Tests zur Dokumentation des Trainingserfolgs über die ESAIC-Plattform (academy.esahq.org/volumetherapy) werden zudem verbindlich. Speziell Apotheker*innen, die HES-haltige Produkte bestellen, müssen nun bestätigen, „dass HES-haltige Produkte nur an akkreditierte Krankenhausabteilungen/-institutionen (z. Wie es heißt, werden bereits akkreditierte Krankenhäuser/Institutionen von den Zulassungsinhabern von HES-haltigen Infusionslösungen kontaktiert, und der zu beliefernde Apotheker werde aufgefordert, ein Bestätigungsschreiben vorzulegen. Der Link zum neuen Bestätigungsschreiben für Apotheker*innen soll dabei zur Verfügung gestellt werden.
Source: Neues Deutschland November 23, 2023 20:16 UTC