Die sogenannten Einheitswerte, die der Berechnung zugrunde liegen, gehen im Westen auf das Jahr 1964 und im Osten auf das Jahr 1935 zurück. Sofern das Objekt vermietet wäre, ergäbe sich eine Erhöhung der Mietnebenkosten um 120 Euro pro Monat. Nach dem Bundesratsmodell wären 4341 Euro und mithin 3690 Euro mehr zu zahlen. Nach dem Bundesratsmodell wären alljährlich 14.899 Euro und mithin 14.527 Euro mehr zu zahlen. Sofern das Objekt vermietet wäre, würden sich die Mietnebenkosten um 1219 Euro pro Monat erhöhen.
Source: Die Welt January 16, 2018 14:36 UTC