Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Klage des Gängeviertels gegen die Allgemeinverfügung der Polizei während des G20-Gipfels am 7. und 8. Jetzt abonnieren >>Das Gängeviertel hatte unter dem Motto »Solidarische Oase Gängeviertel - Für grenzenlose Bewegungsfreiheit« eine Dauerkundgebung für den 7. und 8. In ihrer Urteilsbegründung schreibt der Verwaltungsrichter, dass es ohne die Verbotszone »mit hoher Wahrscheinlichkeit« zu einem Schaden der Gipfelteilnehmer sowie der Versammlungsteilnehmer kommen könne. LINKE-Politikerin Carola Ensslen, die die Klage für das Bündnis »Hamburg ist unsere Stadt« medial begleitet, kritisierte das Urteil. Ob das Gängeviertel diesen Schritt geht, war am Mittwoch noch unklar.
Source: Neues Deutschland June 28, 2017 15:22 UTC