Erbgutspuren auf äußerliche Merkmale des Täters untersuchen"Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet" – so stand es schon im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Zwar sei die Analyse von Augen-, Haar- und Hautfarbe grundsätzlich möglich. Für "grundsätzlich begrüßenswert" hält Peter Schneider den Impuls, die erweiterte DNA-Analyse zur Aufklärung von Straftaten einsetzen zu wollen. Er fordert im Gesetz festzuschreiben, wann die erweiterte DNA-Analyse angewendet werden darf. "Die Politik sollte sich von Experten beraten lassen, bevor sie mit heißer Nadel ein Gesetz strickt", sagt Schneider.
Source: Der Tagesspiegel May 21, 2019 18:22 UTC