Dann kam zu Wochenbeginn das Wort der Kanzlerin, das die Abstimmung für ihre Fraktion freigab - und nun ist alles anders. Künftig gilt für die Ehe von gleichgeschlechtlichen Partnern das, was auch für die Ehe von heterosexuellen Partner gilt: Die Ehe birgt alle Rechte und Pflichten. Das Grundgesetz definiert aber die Ehe nicht, es nennt auch nicht den Grund für diesen besonderen Schutz. Insofern meint die moderne Verfassungsinterpretation, die Ehe sei offen auch für eine andere Beschreibung als die bisher gängige. Daraus folgern immer mehr Verfassungsrechtler: Der Gesetzgeber könne, auch ohne Grundgesetzänderung, die Ehe für alle per einfachem Gesetz erlauben.
Source: Suddeutsche Zeitung June 28, 2017 16:53 UTC