Die Befürworter bei Union und SPD verweisen hingegen darauf, dass Verrohung in den sozialen Medien und die Verbreitung von Fake News zu einer Gefahr für die Demokratie würden. Verstößt die Löschung von Hassbotschaften gegen die Meinungsfreiheit? Und nur darum geht es: Dass Kommentare, die gegen das Strafrecht verstoßen, gelöscht werden. Ziel des Löschens von rechtswidrigen Beiträgen ist es, für eine angemessene Kommunikationskultur zu sorgen und die vom Hass betroffenen Gruppen und Personen zu schützen. Die Task Force nimmt keine Prüfung von Inhalten vor und entscheidet auch nicht über die Entfernung von strafbaren Inhalten.
Source: Handelsblatt June 27, 2017 15:18 UTC