Aus für Kinderehen Ehen von Kindern unter 16 Jahren werden künftig grundsätzlich nicht anerkannt. (Foto: AP)BerlinDer Bundestag schiebt Kinderehen einen Riegel vor: Das Parlament verabschiedete in der Nacht zum Freitag ein Gesetz, wonach Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sind. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden – und das auch nur dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Doch mit der starken Zuwanderung von Flüchtlingen nahm auch hierzulande die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen zu.
Source: Handelsblatt June 02, 2017 06:33 UTC