Bei schwersten Verbrechen schließt eine Verurteilung zu lebenslanger Haft eine zusätzlich verhängte Sicherungsverwahrung nicht aus. Die Sicherungsverwahrung lehnten sie jedoch ab. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen 2011 für verfassungswidrig erklärt hatte, gibt es seit 2013 ein neues Konzept für die Sicherungsverwahrung. Beide BGH-Urteile betonen jetzt, dass trotzdem die Verhängung bei lebenslanger Freiheitsstrafe möglich bleibt – auch in Fällen, in denen das Gesetz die Sicherungsverwahrung nicht zwingend vorsieht. Die BGH-Richter sehen aber andere Vorteile: So seien schon in der Haft die Behandlungsmöglichkeiten besser.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 28, 2017 18:11 UTC