Vor den Zivilgerichten streiten Dieselfahrer weiter heftig mit dem Volkswagen-Konzern über die Rückgabe ihrer manipulierten Fahrzeuge gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Senats des Oberlandesgerichts (OLG) München, dürften alle erst in diesem Jahr erhobenen Ansprüche verjährt sein. Auslöser sei der Zeitpunkt des allgemeinen Bekanntwerdens des „Dieselskandals“, heißt es in dem Beschluss, welcher der F.A.Z. Über die Volkswagen vorgeworfene Täuschung wurde ab Herbst 2015 „umfassend in sämtlichen Medien berichtet“. Im Kern geht es um die Frage, ob VW die Kapitalmärkte im Herbst 2015 rechtzeitig über den Abgasbetrug informierte.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung December 16, 2019 18:13 UTC