Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die früher von zahlreichen Bausparkassen erhobene Gebühr für Bauspardarlehen gekippt. Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürften deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden, heißt es in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Wer von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von den Verjährungsfristen im konkreten Fall ab (Az. Für die Kunden spiele es keine Rolle, ob sie diesen nur über die Zinsen oder auch über eine Gebühr bezahlten. Für normale Kreditverträge hatte der BGH 2014 entschieden, dass Banken kein Bearbeitungsentgelt verlangen dürfen, weil sie damit interne Kosten auf unzulässige Weise auf die Kunden abwälzen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung November 08, 2016 13:31 UTC