FeedbackAnzeigeDer Atomausstieg 2011 sei zwar im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht. Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Der Atom-Ausstieg sei zwar im Wesentlichen zumutbar, so das Gericht. Die Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall sehen sich dadurch enteignet und verklagten den Bund auf eine finanzielle Entschädigung. Die Bundesregierung war in dem Verfahren der Meinung, der Gesetzgeber dürfe jederzeit aus einer riskanten Technik wie der Kernkraft aussteigen.
Source: Suddeutsche Zeitung December 06, 2016 09:15 UTC