Das sei ein „wichtiger Erfolg für den Rechtsstaat und die Perspektive der Schutzsuchenden in Darmstadt“. Damals gehörte die AfD der Stadtverordnetenversammlung nicht an. Überdies machte die AfD eine Kompetenzüberschreitung des Magistrats und eine Verletzung ihrer Fraktionsrechte geltend. Mehr zum ThemaDiese Argumente sind nach Angaben der Stadt vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen worden. Dass kein einziges Argument der AfD zur Geltung gekommen sei, bekräftige das Vorgehen des Magistrats, sagte Partsch.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung August 17, 2016 06:22 UTC